21.05.2019 – Unwetterlagen (HKL)
Wasser im Keller. Ölfilm deutlich wahrnehmbar. Anforderung Fachfirma über Abschnittsleitung. Nach Erkundung mit Fachfirma Übergabe der Einsatzstelle an Fachfirma.
Wasser im Keller. Ölfilm deutlich wahrnehmbar. Anforderung Fachfirma über Abschnittsleitung. Nach Erkundung mit Fachfirma Übergabe der Einsatzstelle an Fachfirma.
Wasser im Keller TS in Stellung gebracht, mit Saugleitung Keller leergepumpt.
Keller ca. 60 cm unter Wasser. Fläche ca. 80 qm. Waschmaschine überflutet aber in Betrieb. Abschaltung Strom im Keller. E-Pumpe im Einsatz. Nachforderung PFPN vom Fl. KS 4/62/1.
Keller ca. 5 cm unter Wasser. Hausverwaltung hat eigene Tauchpumpe im Einsatz. Nach Absprache mit Hausverwaltung kein Einsatz Feuerwehr
Keller unter Wasser ca. 50 cm. Hausverwalter hat eigene Tauchpumpe im Einsatz. Pumpe zeigte deutliche Wirkung. Keine Gefahr erkennbar. Kein Einsatz Feuerwehr nach Absprache mit Hausverwaltung nötig.
Wasser im Keller ca. 10 cm, private Tauchpumpe bereits im Einsatz. Kein Einsatz für Feuerwehr
Wasser aus Keller bereits abgelaufen. Kein Einsatz für Feuerwehr.
Firmengelände teilweise überflutet. BF und FF bereits vor Ort Nach Absprache örtlicher Einsatzleitung (BF) kein Einsatz für den Fl.KS 4/43/1. Kurze Bereitstellung an der Einsatzstelle.
Wasser bist Brusthöhe in Garten und Keller. Anforderung SW KS zur Stromabschaltung. Anforderung Wasserrettungszug. 2 Personen mit MZB aus Haus evakuiert. 4 Personen wollen in Haus verbleiben.
Wasser im Keller ca. 1 m, kurz unter Stromverteilung. 4/43/1 zur Unterstützung 4/62/1. Anforderung 4/43/1 zum Auspumpen. Nach weiterer Erkundung Entscheidung, dass wegen nachdrückendem Wasser auspumpen nicht effektiv.