23.12.2015 – Brand in Gebäuden
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – gemeldeter Gasaustritt auf Betriebsgelände – keine Feststellung Tätigkeit der Feuerwehr: 4/43/1 Bereitstellung an der Einsatzstelle
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – gemeldeter Gasaustritt auf Betriebsgelände – keine Feststellung Tätigkeit der Feuerwehr: 4/43/1 Bereitstellung an der Einsatzstelle
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – keine weiteren Kräfte erforderlich Tätigkeit der Feuerwehr: Kein Einsatz FF4 erforderlich – Einsatzabbruch
Lage beim Eintreffen: Schwelbrand in der elektrischen Unterverteilung der Wohnung. Bewohner hatten die Rauchentwicklung selber gemeldet. Tätigkeit der Feuerwehr: Freischalten der Sicherungsautomaten. Hierbei wurde die Ursache einer losen Klemmenverbindung an einem Sicherungsautomaten festgestellt. Fachberater Städtische Werke “Strom” wurden hinzugezogen, und die Einsatzstelle an diese zur Sicherung des Unterverteilungskastens übergeben.
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – keine Feststellung. Tätigkeit der Feuerwehr: Kein Einsatz der FF4 erforderlich – Einsatzabbruch.
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort, Kleinbrand in Wohnung – es brannte eine Textildecke Tätigkeit der Feuerwehr: Bereitstellung an der Einsatzstelle
Lage beim Eintreffen: LZ vor Ort – keine Feststellung Tätigkeit der Feuerwehr: 4/43/1 Bereitstellung – Erkundung Gebäuderückseite – keine Feststellung
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – keine weiteren Kräfte erforderlich Tätigkeit der Feuerwehr: Kein Einsatz FF4 erforderlich – Einsatzabbruch
Lage beim Eintreffen: Explosion in Doppelhaushälfte mit Personenschaden – Vollalarm FF Kassel Tätigkeit der Feuerwehr: Fl. KS 4/43/1 und 4/19/1 Wachbesetzung Wache I
Lage beim Eintreffen: Verqualmung im Dachgeschoß Gartenlaube (Parzelle 18), kein Feuer. 4/43/1 erstes Fahrzeug an der Einsatzstelle, LZ danach vor Ort. Tätigkeit der Feuerwehr: Brandherd erkundet; Verqualmung im Bereich des Daches. Vornahme Steckleiter, 1. C-Rohr vorgenommen. Bei weiterer Erkundung Brandquelle in Parzelle 22 festgestellt – verbrannte Teppichreste ohne Einsatz von weiteren Löschgeräten beseitigt.