18.03.2015 – Brand in Gebäuden
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – keine weiteren Kräfte erforderlich Tätigkeit der Feuerwehr: Kein Einsatz FF4 erforderlich – Einsatzabbruch
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – keine weiteren Kräfte erforderlich Tätigkeit der Feuerwehr: Kein Einsatz FF4 erforderlich – Einsatzabbruch
Lage beim Eintreffen: Baum auf Gehweg gestürzt Tätigkeit der Feuerwehr: Baum mittels Kettensäge entfernt
Lage beim Eintreffen: LZ1 vor Ort, gewaltsamer Zugang zum Gelände verschafft. Brennt Abfall 4x3x2m in voller Ausdehnung. Tätigkeit der Feuerwehr: 4/43: 1 Trupp PA, 1 CM-Rohr, 100m Wasserversorgung aufgebaut. Beleuchtung mittels Lichtmast und tragbarem Scheinwerfer geschaffen. Haufen zur Nachkontrolle mittels Dunghaken getrennt.
Lage beim Eintreffen: LZ bereits v. O. – Essen auf Herd Tätigkeit der Feuerwehr: Abbruch auf Anfahrt
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort Tätigkeit der Feuerwehr: Erkundung – keine Feststellung
Lage beim Eintreffen: Schornsteinbrand Seebergstraße, LZ Wache II bereits v. O. – keine weiteren Kräfte vor Ort erforderlich Tätigkeit der Feuerwehr: Einsatzbereitschaft am Standort
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – Essen auf Herd – keine weiteren Kräfte erforderlich. Tätigkeit der Feuerwehr: Kein Einsatz FF4 erforderlich – Einsatzabbruch
Lage beim Eintreffen: Dachstuhl von Doppelhaushälfte im Vollbrand. Dachhaut durchgebrannt. Tätigkeit der Feuerwehr: Brandbekämpfung mit 1 C Rohr im Innenangriff. 1 C Rohr im Aussenangriff. Später noch Wenderohr von Drehleiter. Umfangreiche Nachlöscharbeiten und Brandnachschau wurden bis zum frühen Morgen durchgeführt. Löschwasser wurde in den darunterliegenden Wohnungen nach Möglichkeit mit Wassersauger aufgenommen. Gebäude Stromlos geschaltet.
Lage beim Eintreffen: Ausgelöste BMA LZ bereits vor Ort, kein Einsatz für FF Tätigkeit der Feuerwehr: Kein Einsatz für FF
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – Verrauchung in E-Verteilung Tätigkeit der Feuerwehr: Keine Maßnahmen erforderlich – Einsatzstelle an Brandschutzbeauftragten des MKH übergeben, 4/43/1 kein Verbleib an der Einsatzstelle erforderlich